Lohnsteuerkarte und Lohn- und Gehaltsabrechnung – Wirtschaftsbegriffe Übersicht
Lohnsteuerkarte: amtliche Urkunde, die von der Gemeinde anhand ihrer Unterlagen, z.B. der Einwohnerkartei, vor Beginn eines Kalenderjahrs allen Arbeitnehmern ihres Bezirks zugestellwird. Sie enthälName und Anschrift, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Steuerklasse und Zahl der zu berücksichtigenden Kinder für die Kinderfreibeträge. Die L. isbeim Arbeitgeber abzugeben und bildedie Grandlage des Lohnsteuerabzugs. Nach Ablauf eines Jahres werden auf der Rückseite der L. vom Arbeitgeber u.a. die Höhe des Jahresbruttoeinkommens, die abgeführte Lohnsteuer und die Sozialabgaben eingetragen. Die Steuerkarte isim Rahmen der Einkommensteuererklärung dem Finanzamvorzulegen.
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Teil der Lohnzahlung miAngabe über Art, Berechnung, Höhe und Abzüge des Lohns. Auf die Abrechnung haben alle Arbeitnehmer Anspruch.
Aus der regelmäßigen (monatlichen) Lohnabrechnung erkennder Arbeitnehmer, wie sich der Nettolohn errechneund wie der Auszahlungsbetrag lautet. Folgendes Schema isgeläufig: Bruttolohn
■ einzubehaltende Lohnsteuer
■ einzubehaltende Kirchensteuer
■ einzubehaltender Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers
= Nettoverdienst
■ sonstige Abzüge, z.B. für den Sparbeitrag zur Vermögensbildung
= Auszahlungsbetrag
Lokogeschäft:
● Kassageschäft.
● Ausdruck aus der Börsensprache für einen Börsenplatz, z.B. loko Frankfur= Börsenplatz Frankfurt. Lombardeffekten: T Pfandeffekten.